Rauchwarnmelder

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg


Landesbauordnung BaWü § 15, Absatz 7
Seit dem 23. Juli 2013 ist die Installation von Rauchwarnmeldern bei Neu- und Umbauten verpflichtend. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2014.
Rauchwarnmelder müssen mindestens in Schlafräumen und Fluren angebracht werden.
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer. Der Besitzer bzw. bei Mietwohnungen der Mieter,
ist für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

 

 

 


Empfehlung Ihres Schornsteinfegermeisters:

  • Wir warnen vor nicht funktionierenden Billigprodukten.
  • Gute Rauchwarnmelder mit Longlife-Batterien haben eine Laufzeitgarantie von
  • 10 Jahren. Danach sollte grundsätzlich jeder Rauchwarnmelder ausgetauscht
  • werden, da eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • Wir installieren fachgerecht Ihren neuen Rauchwarnmelder und überprüfen auf
  • Wunsch jährlich Zustand, Funktion und Sicherheit.
  • Der Eigentümer/Mieter erhält ein Zertifikat über die DIN-gerechte Installation.
  • Sprechen Sie uns an! Ihr Schornsteinfegermeister steht Ihnen beratend zur Seite.


Jährlich sterben etwa 600 Menschen an den Folgen von Bränden, die meisten in der eigenen Wohnung. Über 70% der Brände ereignen sich nachts und werden vom Schlafenden zu spät oder gar nicht wahrgenommen. 95% aller Brandtoten sterben nicht in den Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung.

Der Rauchwarnmelder kann Ihr Leben und das Ihrer Familie retten!